Musikindustrie steht vor geschlossen TĂĽren
Landesgericht Wien sieht keine Auskunftspflicht bei dynamischen IP-Adressen | Da Strafmaß nur maximal sechs Monate beträgt und Daten durch TKG geschützt sind | ISPA will ohnedies nur richterlichen Beschluss.
Donnerstag, 23.12.04
Nachdem die Musikindustrie in den USA bereits über 7.000 Klagen gegen Tauschbörsenuser angestrengt hat, folgt dem Beispiel bekanntlich auch ihr Vertreter in Österreich.
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Die Ratskammer des Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun geurteilt, dass die Bekanntgabe von Stammdaten einer dynamischen IP-Adresse einer Rufdatenrückerfassung entspricht, die nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 149a ff StPO zulässig ist.
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Dabei muss zwischen statischen und dynamischen IP-Adressen, die von der deutlichen Mehrheit der User benutzt wird, unterschieden werden. Da statische IP-Adressen eindeutig zugeordnet sind, ist auch der User eindeutig identifizierbar.
Die ISPA, die Interessensvertretung der ISPs Österreichs, hält dazu in einem Positionspapier fest, dass Anfragen zu statischen IP-Adressen Folge zu leisten ist - allerdings nur gegen richterliche Anordnung, aufgrund des Sicherheitspolizeigesetzes oder durch die Verwaltungsbehörde [gemäß § 90 Abs 6 TKG]. ...
(Quelle:Futurezone) Volltext http://futurezone.orf.at/futurezone.orf ... &tmp=83806
//edited by jutta: bitte orf-text immer nur stark gekuerzt und mit link zum original posten. danke
(gilt auch fuer apa, tageszeitungen usw; einzige ausnahme: pte)