Inode Sondervereinbarungen Kündigungsfrist

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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon lahe » Di 28 Sep, 2004 11:09

habe heute nochmal mit dem Mitarbeiter von Inode gesprochen.
Die in dem Angebot versendeten AGB's waren falsch.

Es gelten die AGB's von der Hompage ! :scream:

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Beitragvon Websurfer » Di 28 Sep, 2004 12:23

Das kommt davon wenn alte Files irgendwo umanand kugeln. :twisted:
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

I love good & friendly providers
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Beitragvon Paulchen » Di 28 Sep, 2004 23:13

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich sehe in den neuen AGBs KEINE wesentlichen Verbesserungen der Kündigungsbedingungen...

4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.


Par. 4.3. spiegelt nur das aktuelle Konsumentenschutzgesetz wieder und gilt meiner Meinung nach genauso gut für die alten AGBs.

D.h. bekommt man KEINE Benachrichtigung vor Ende der Mindestvertragsdauer, dann gelten die Kündigungsfristen lt. KSchG bzw. P.4.3 (halbjährlich + 2 Monate Frist)

Bekommt man die Benachrichtigung (Anruf) und stimmt einer weiteren Verlängerung (um 12 Monaten) zu, dann ist man genauso wie bisher ein weiteres GANZES JAHR gebunden.

Stimmt man der Verlängerung NICHT zu und übt auch sein Kündigungsrecht NICHT aus, dann ist vor allem die Frage was Inode macht - hat da schon wer Erfahrungen???

Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...

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Beitragvon gruber » Mi 29 Sep, 2004 05:40

Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...

Haben die selber keine Ahnung wie ihre Verträge auszulegen sind oder ist das Irreführung mit Vorsatz?
inode xdsl - das so viele probleme macht, die ich vorher gar nicht kannte
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Beitragvon hardliner » Mi 29 Sep, 2004 07:21

Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...

INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
H.
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Beitragvon erdie » Mi 29 Sep, 2004 07:24

hardliner hat geschrieben:
Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...

INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
H.


trollig!
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Beitragvon R1 » Mi 29 Sep, 2004 19:38

Paulchen hat geschrieben:Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich sehe in den neuen AGBs KEINE wesentlichen Verbesserungen der Kündigungsbedingungen...

4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.



Bekommt man die Benachrichtigung (Anruf) und stimmt einer weiteren Verlängerung (um 12 Monaten) zu, dann ist man genauso wie bisher ein weiteres GANZES JAHR gebunden.


Paul


wieso sollten sie einem benachrichtigen ? damit man noch schnell
kündigen kann? :-?
also bitte........sie machens natürlich nicht
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Beitragvon Snappy » Mi 29 Sep, 2004 19:46

erdie hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:
Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...

INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
H.


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Beitragvon gruber » Mi 29 Sep, 2004 20:29

erdie hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:
Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...

INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
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bei manchen firmen hat der kunde prinzipiell nie recht -

ausser er hat mehr budget für die rechtsvertretung -

also nie.
inode xdsl - das so viele probleme macht, die ich vorher gar nicht kannte
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Beitragvon schnurz » Do 30 Sep, 2004 08:00

gruber hat geschrieben:
erdie hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:
Paulchen hat geschrieben:Auf eine klärende Stellungnahme von Seiten Inodes wage ich ja nicht einmal zu hoffen...

INODE reagiert nur dann schnell, wenn's um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geht!
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bei manchen firmen hat der kunde prinzipiell nie recht -

ausser er hat mehr budget für die rechtsvertretung -

also nie.


Deswegen ist es nie schlecht wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Manchesmal genügt sogar nur der Hinweis dass man eine hat ;)
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Beitragvon gruber » Do 30 Sep, 2004 08:04

schade, dass man als kunde bei manchen firmen vor vertragsabschluss noch eine rechtschutzversicherung abschliessen muss. :(
inode xdsl - das so viele probleme macht, die ich vorher gar nicht kannte
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