von loki » Fr 23 Aug, 2002 15:25
>Ich würde schon sagen, dass ein tatsächlicher Schaden bereits eingetroffen ist.
>Oder wie würdest du die Drosselung der Anschlüsse auf ~2KB/s sonst
>bezeichnen?
Dass ETI die Bandbreite wissentlich für einzelne Kunden drosselt kann ich zunächst aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Nehmen wir aber an es wäre tatsächlich so.
Aufgrund der Netzarchitektur des ADSL-Backbone fällt bei einem Kunden der via Telekom Austria angeschlossen ist einmal das Argument "Störung der Leitung" weg, da der gesamte Kundentraffic afaik en einem einzelnen Peering Point übergeben wird. Was im eigenen Netz der ETI geschieht lässt sich so einfach nicht sagen, aber es ist zu vermuten, dass die gesamte verfügbare Bandbreite zwischen allen Kunden geshared wird. Für eine gleichmaessige Verteilung der verfügbaren Bandbreite sorgt bei Congestion Control bei TCP, bei UDP kann man das anhand der dropped packet rate in etwa ablesen. Allerdings erfolgt dies bei TCP normalerweise anhand von Connections, nicht physischen Leitungen - es sei denn ETI setzt eine Art des Traffic Shaping ein welche die Bandbreite gleichmaessig auf Leitungen aufteilen würde. Es kann daher sehr wahrscheinlich nur zwei Gründe dafür geben daß du nur 2kbps erhältst: Entweder du wirst von ETI absichtlich gedrosselt, oder die Mehrzahl der anderen Kunden hat zehntausende TCP-Verbindungen offen was extrem unwahrscheinlich ist. ETI hat sicher kein vertragliches Recht, bei einem einzelnen Kunden die Bandbreite derartig zu drosseln.
Sollte ETI tatsaechlich deine Leitung derart drosseln wird man argumentieren können, daß dies eine ADSL-Leitung aus praktischen Gesichtspunkten unbenützbar macht. Daraus liesse sich jedenfalls Verschulden ableiten, wenn dir durch die extrem geringe Bandbreite ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, und du wirst von ETI Schadensersatz fordern können. Bei rein privater Nutzung wird ein solcher Schaden schwer nachzuweisen sein, wenn du - so wie ich - deinen Anschluss beruflich oder gewerblich nutzt (dies wird im Vertrag nicht ausgeschlossen) eher leicht, durch Geschäftsausfall, Arbeitskosten bei einem Behebungsversuch des Problem durch einen Systemadministrator usw. Gut wäre wenn du in so einem Fall allerdings versuchst den Schaden möglichst gering zu halten. (zB Online-Einwahl über ETI/ETEL-Preselection, späterer Protest gegen die Rechnung für die Einwahlminuten)
Daneben gibt es eventuell einen strafrechtlichen Aspekt:
Die IP-Pakete die du über das Netz der ETI versendest sind Daten.
§126a StGB: "Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er [..] übermittelte Daten, über die er [..] nicht allein verfügen darf, [..] löscht oder sonst unbrauchbar macht oder unterdrückt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Man könnte daher argumentieren, daß ETI deine Daten beschädigt (Bandbreite wird ja bei der üblichen TCPIP-Implementierung durch dropped, i.e. gelöschte, packets signalisiert). ETI löscht also absichtlich, jenseits von normalen Congestion Behavior, deine Daten. Der/die Verantwortliche/n könnten dafür eventuell strafrechtlich belangt werden. Freilich ist etwas derartiges noch nie ausjudiziert worden es wäre aber sicher interessant. Empfehlenswert wäre in diesem Fall Anzeige und Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschaftspolizei.
"loki"