Die Vorgeschicht ist ja weitgehend bekannt; jetzt noch ein paar Details, dann der neueste Stand.
Wir haben Complete auf einem Standort angemeldet, an dem wir eine Standleitung haben; verendet wird (WURDE!!) Complete von einem anderen Standort aus.
Dieser zweite Standort ist aber eine Mietsache und läuft auf einen anderen Namen.
Wir können die die TK-Anlage benutzen (Gebührenverrechnung) und nachdem Complete ja nichts kostet ist das eine super Lösung.
Das heißt wir nutzen Complete am Anmeldestandort zu 0% am "Fremdstandort" zu 99% und ganz selten mal mobil (die meisten Kunden haben Internet).
Also eingentlich wäre uns mit einer Übertragung gedient; was wir aber nicht wollen. Es (Complete) soll in unserem Besitz bleiben.
Bei einem Gespräch mit der Rechtsinfo kam das in etwa so zur Sprache:
TA: Sie wählen sich doch seit mehr als einem Jahr nur von der Nummer.... ein.
I: ja, das weiß ich, die Nummer ist aber nicht unsere; dort sind wir nur eingemietet.
TA: na ja, da könnte man schon einen Weg finde, dass man Complete überträgt.
I: wir wollen aber das Complete nicht an die weitergeben, denn was ist, wenn wir mal einen anderen Vermieter haben???
TA: aber wenn es, sagen wir mal, einen Weg gäbe dass ihr Complete von dieser Nummer aus (statt von der Ihren) funktioniert, dann wäre ja alles in Ordnung und wir würden uns ein "Treffen bei Gericht" sparen.
I: Super find ich das nicht, andererseit hätten wir dann das, was wir vorher schon hatten -- könnte ich mir vorstellen.
TA: ich frag mal nach und informiere Sie
Heute habe ich einen Rückruf erhalten der sich ca. so abspielte:
TA: Können sie sicherstellen, dass die Vermieter ihr Complete nicht benutzen?
I: nein, denn wenn die z.B. am Abend unseren PC einschalten und surfen kann ich schlecht was dagegen unternehmen.
TA: ja und wenn sie den mit einem Passwort.....
I: fürs erste nutzen wir dort gemeinsam gewissen Geräte (A3 Farblaser und so) und fürs zweite könnte ich Ihnen jetzt sagen, dass ich meinen PC "zumache" und dann gebe ich denen das PWD - kann doch keiner kontrollieren.
TA: das stimmt auch wieder
I: aber wenn sie wollen, dann lüge ich Ihnen gerne eine Passwortgeschichte vor; ich wäre aber dafür Klartext zu reden
TA: da haben Sie Recht; aber die (Stelle an der er nachgefragt hat) hatten halt zuerst diesen Einwurf.
I: gut, halte das für "beschränkt"..
TA: ja, aber das wollen die halt wissen
I: OK, aber nachdem es eh nur von dieser einen Nummer aus geht sehe ich da keinen Unterschied; ich könnte mir ja meinen "Complete Rechner" auch in die Empfangshalle stellen und dann würden noch mehr Leute damit surfen; das ist ja nicht verboten
TA: gutes Argument; ich werde das denen mal weiterleiten
I: danke
TA: noch ist ja nichts entschieden
Also für mich sieht das nach einer Lösung aus; es zeigt aber vor allem, dass die sich doch nicht so sicher sind, sonst gäbe es keinen Versuch einer Kompromisslösung.
Stand daher für mich: wenn die das so machen lebe ich damit!
Damit ist aber den mobilen Usern nicht geholfen; mir wäre es persönlich auch am liebsten, wenn die TA ihre Rechtsmeinung ändern muss.
Wäre sicher auch leichter, wenn ich wirklich mal den Vermieter wechsle.
Daher weiterhin die Bitte um LBs AGBs oder sonstige Unterlagen, die ein anderes Produkt (das als "Moblilösung" angeboten wird) auf "Einzelplatznutzung" beschränken!
Manfred