MMC - mind. Verfügbarkeit - AGB Absatz rechtens?
Verfasst: Fr 23 Dez, 2011 09:43
Es gibt ja eine Mindestverfügbarkeit, die ein ISP garantieren muss meines wissens, oder? Wenn ja, gilt dies in einem Monat zB. mind. 25% der Vertraglichen Leistung oder ist das aufs Jahr bezogen?
Worauf ich hinaus will; Es gab bei MMC vor knap 2 Monaten im Wählamt des 2. Bezirks einen technischen Defekt. Die Behebung des Problems dauerte ca. 2-3 Wochen, da das Hardwareteilchen nicht lieferbar war. Davor war nochmal 1 1/2 Wochen Schwankungen im Bereich 100% alles funktionierte, bis 1% das zwar ne Verbindung da war, jedoch keine Seite sich aufbauen konnte, da Zeitüberschreitung.
Am Ende der Geschichte meinte der Techniker (der übrigens sehr nett, hilfsbereit und geduldig war) er hat schon bei der Geschäftsleitung angefragt, bezüglich einer Gutschrift. (vl. hab ich ihn auch gebeten dies in Erfahrung zu bringen, kA mehr) Auf jedenfall kam seitdem nichts mehr von MMC.
Gestern dachte ich mir ruf ich den mal an, und frag mal so zwanglos nach obs was gibt oder ob nicht. Dann hab ich erfahren das der derzeit nicht da is und erst ende Jänner wieder kommt und ich möge doch bitte an die office e-Mail das ganze schreiben. Dies tat ich gestern auch, jedoch kam heute ne Antwort: "...Ausfall wirkte sich nur auf Leitungsqualität..." "...kein kompletter Ausfall..." und das der Ausfall durch Dritte verzögert wurde und sie quasi nicht schuld sind.
In den AGBs hab ich nun das hier gefunden, jedoch keine Prozent Werte oder genaue Angaben wies jährlich oder monatlich aussieht noch dazu frage ich mich (und euch) ob dieser Absatz rechtens ist, vor allem der Vermerk das wenn durch Dritte die Verfügbarkeit verzögert wird, dies nicht gilt.
Quelle: http://www.mmc.at/pdf/AGB.pdf
Mir gehts nicht um die Gutschrift an sich, sondern um die Info für mich für die Zukunft;
Wie schauts nun Vertraglich mit der Verfügbarkeit aus? mind. 25% monatlich? jährlich? mehr, weniger?
Oder is gar der Absatz rechtens, und ein ISP kann wirklich sich auf Dritte ausreden? (Nebeninfo: ich weiß das nicht die Telekom das Teil geliefert hat, sondern irgend ne andre Firma.)
Für jede nützliche Info bin ich Dankbar!
thanks a lot
Worauf ich hinaus will; Es gab bei MMC vor knap 2 Monaten im Wählamt des 2. Bezirks einen technischen Defekt. Die Behebung des Problems dauerte ca. 2-3 Wochen, da das Hardwareteilchen nicht lieferbar war. Davor war nochmal 1 1/2 Wochen Schwankungen im Bereich 100% alles funktionierte, bis 1% das zwar ne Verbindung da war, jedoch keine Seite sich aufbauen konnte, da Zeitüberschreitung.
Am Ende der Geschichte meinte der Techniker (der übrigens sehr nett, hilfsbereit und geduldig war) er hat schon bei der Geschäftsleitung angefragt, bezüglich einer Gutschrift. (vl. hab ich ihn auch gebeten dies in Erfahrung zu bringen, kA mehr) Auf jedenfall kam seitdem nichts mehr von MMC.
Gestern dachte ich mir ruf ich den mal an, und frag mal so zwanglos nach obs was gibt oder ob nicht. Dann hab ich erfahren das der derzeit nicht da is und erst ende Jänner wieder kommt und ich möge doch bitte an die office e-Mail das ganze schreiben. Dies tat ich gestern auch, jedoch kam heute ne Antwort: "...Ausfall wirkte sich nur auf Leitungsqualität..." "...kein kompletter Ausfall..." und das der Ausfall durch Dritte verzögert wurde und sie quasi nicht schuld sind.
In den AGBs hab ich nun das hier gefunden, jedoch keine Prozent Werte oder genaue Angaben wies jährlich oder monatlich aussieht noch dazu frage ich mich (und euch) ob dieser Absatz rechtens ist, vor allem der Vermerk das wenn durch Dritte die Verfügbarkeit verzögert wird, dies nicht gilt.
2.2. Frist bei der Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen
Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von
vier Wochen nach Vertragsannahme durch den ISP, bzw vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo
der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.)
geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die
vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine
Gutschrift in der Höhe von EUR 5,- exkl USt pro Woche der Überschreitung des
Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen
überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf
Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind,
zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei
Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
2.3. Störungsbehebung
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom ISP zu verantworten sind,
werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt
2.2. sinngemäß. ...
Quelle: http://www.mmc.at/pdf/AGB.pdf
Mir gehts nicht um die Gutschrift an sich, sondern um die Info für mich für die Zukunft;
Wie schauts nun Vertraglich mit der Verfügbarkeit aus? mind. 25% monatlich? jährlich? mehr, weniger?
Oder is gar der Absatz rechtens, und ein ISP kann wirklich sich auf Dritte ausreden? (Nebeninfo: ich weiß das nicht die Telekom das Teil geliefert hat, sondern irgend ne andre Firma.)
Für jede nützliche Info bin ich Dankbar!
thanks a lot