Gemäß
http://www.telekom.at/Content.Node2/dateien/lb_aon.pdf (Leistungsbeschreibung, gültig per 15. August 2003) heißt es zu AonSpeed FreeTime:
"[...] Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine maximale Datenübertragungskapazität von bis zu 768 Kbit/s downstream und von bis zu 128 Kbits/s upstream auf der Teilnehmeranschlussleitung. [...]"
Daher: Schriftliche, auf umgehende Antwort drängende Anfrage an AON, warum LB nicht eingehalten wird. - Bei unbefriedigender, rechtlich uneindeutiger Antwort der AON (lapidarer, also nicht weiter zu argumentierender) Rücktritt vom Vertrag gemäß Fernabsatzgesetz (binnen 7 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, an dem die Zugangsleistung konsumierbar war).
PS:
Vorab checken, ob Übertrittsregelung das Downgraden der Bandbreite vertraglich zu rechtfertigen vermag.