Ich bezweifle stark dass das juristisch hält ebenso wie die unerlaubte Namensnennung. Die Presse gibt Kopien von Briefen wieder. Das gehört einfach zum Recht auf freie Menungsäußerung; ein Briefwechsel darf getrost wiedergegeben werden. Ansonsten wäre das zutiefst antidemokratisch!
Anders ist dies mit dem Inhalt von Web-pages....