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USB-Modem

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 11:39
von EVIL
Ich habe aonspeed 30 und damit ein Speedtouch Modem bekommen.
Wem gehört nun das Modem ? Mir oder der Telekom?

RE: USB-Modem

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 12:18
von Manuel Capellari
ich würd mal sagen, dem ders bezahlt hat ... d.h. wennst einen gültigen kaufvertrag (rechnung) dafür besitzt, gehörts wohl dir ...

RE: USB-Modem

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 12:27
von EVIL
Ich weis nicht, ich glaub nicht das ich einen Kaufvertrag hab, aber ich hab einen Lieferschein und eine Bestellung wo so gut wie nix über das Modem draufsteht.

Für die Telefondose hab ich auch keinen Kaufvertrag und sie gehört mir, oder?


Die eigentliche Frage die sich mir stellt:

Wenn ich umziehe und mein ADSL in der neuen Wohnung nützen will muß ich die komplette Installationsgebühr zahlen obwohl ich den Splitter und das Modem schon besitze?

RE: USB-Modem

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 12:50
von Manuel Capellari
>Für die Telefondose hab ich auch keinen Kaufvertrag und sie gehört mir, oder?

> hast sicherlich eine rechnung oder gleichwertigen beleg dafür bekommen ... andernfalls wurde sie dir nicht verrechnet, oder war in der installationspauschale inkludiert (so wars bei mir wenn ich das recht in erinnerung hab)

für umzug gibts eine übernahme ...

da ich auch demnächst umziehe hab ich mich mal im voraus erkundigt :-)

RE: USB-Modem

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 14:25
von EVIL
was meinst du mit übernahme, wie funktioniert das?

Das ist eindeutig ..........

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 14:35
von Schrober
das Modem , der Splitter und Deine Wenigkeit daselbst---- alles ist Besitz der Telekom.
Solltest Du nicht zahlen wollen oder das Modem im Kündigungsfalle nicht rückübereignen so wirst Du enteignet. So schaut´s aus !

RE: Das ist eindeutig ..........

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 15:17
von EVIL
Auskünfte der Hotline:

Übernahme:
Übernehmen des Telefonanschlusses (inkl. Telefonnummer) des Vormieters.
Kosten: 26,16 €

Wenn wie in meinem Fall ADSL dort nicht zur Verfügung steht ist das voll Herstellungsentgelt zu entrichten - das Modem und der Splitter können mitgenommen werden (d.H. dann wohl, dass das Modem der Telekom gehört).
Kosten 43,53 €

Leider hab ich vergessen zu fragen ob der bestehende Vertrag weiter läuft (Weihnachtsangebot) oder ob das ein neuer Vertrag ist.

RE: Das ist zu eindeutig ..........

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 15:42
von Flanders
@Schrober aka HAIN
Ich dachte Du postest nix mehr?

RE: Das ist zu eindeutig ..........

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 17:19
von Madtom
Tja HAIN, du musst auch deinen Stil ändern, sonst wirst du immer auffallen. Da merkt man wie geistig unterentwickelt du bist.

mfg

RE: Das ist zu eindeutig ..........

BeitragVerfasst: Fr 14 Jun, 2002 17:36
von Manuel Capellari
tatsache ist (zumindest beim normalen aon speed) dass das modem der telekom gehört und bei speed si wirds wohl auch ned viel anders sein ...

wenn etwas verkauft wird, ist ein unternehmen verpflichtet für die leistung/ware eine entsprechende rechnung aus zu stellen

daher gilt ... wennst a rechnung fürs modem hast gehörts mit sicherheit dir, wennst keine hast, dann würd ich vorsichtig sein mit behauptungen, dass das teil dir gehört ...

eine weitere tatsache ist jedoch, dass das modem bei umzug oder kündigung des vertrages oft einfach nicht abgeholt wird


was das mit der übernahme betrifft ...

es ist möglich die seine telefonnummer zu behalten, vorausgesetzt man zieht innerhalb eines vorwahlkreises um