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Kündigungsfrist RSL COM

BeitragVerfasst: Do 19 Apr, 2001 16:13
von psxturbo
Hallo

Habe hatte mein ADSl bei INS und ist jetzt natürlich zu RSL COM geworden mit der lausigen 1 GB Begrenzung.
Muss ich jetzt wenn ich Kündige trotzdem das 1 Monat Kündigungsfrist einhalten, wenn ich mich darauf berufe das ein Vertragsbruch entstanden ist ?

mfg

RE: Kündigungsfrist RSL COM

BeitragVerfasst: Fr 20 Apr, 2001 07:29
von Chris
Ja musst Du .... Sie hatten am Anfang eine Übergangsfrist in der Du fristlos kündigen hättest können .... wenn Du nach dem 1. April noch INS Kunde bist hast Du die Vertragsänderung stillschweigend akzeptiert. Ausserdem ist es ja billiger geworden - es entstehen - natürlich nur rein rechtlich gesehen - kaum Nachteile für Dich.

Aber Du kannst natürlich versuchen Dich aus dem Vertrag herauszuklagen was meines Erachtens ziemlich dumm wäre, da Dich das ganze Klagen mehr kostet als 1 Monat Grundgebühr bei INS/RSLCom.

RE: Kündigungsfrist RSL COM

BeitragVerfasst: Fr 20 Apr, 2001 16:06
von psxturbo
okay Danke, das 1 Monat ist ja nicht so schlimm.

RE: Kündigungsfrist RSL COM

BeitragVerfasst: Mo 23 Apr, 2001 13:34
von wolfgang
also soweit mir bekannt ist, es gibt auch gerichtsurteile dazu gibt es keine stillschweigende akzeptierung von vertragsänderungen.
am besten konsumentenschutz bzw ak fragen