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ins - downloadlimit -> voted
Verfasst:
Mi 24 Jan, 2001 18:04
von trag
an alle!
lasst uns an ins (rslcom) doch einfach sowas wie eine unterschriftenaktion starten! jeder, der das limit (3gb) überschreitet soll draufzahlen und keine warnung bekommen! aus fertig schluss.... es wäre schade, wenn ins das limit runterschraubt!
schickt mir ne mail, ich sammle sie und leite sie dann mal weiter!
grüsse
--
trag
RE: ins - downloadlimit -> voted
Verfasst:
Mi 24 Jan, 2001 18:27
von KonCy
Du weißt aber schon, dass für die meisten Unternehmen ein paar Unterschriften von Kunden unbedeutend sind, oder?
Was habt ihr davon, wenn die Server von INS überlastet sind, da ggf. fair use doch an den Kapazitäten nagt...
Und: Was hat das Unternehemen davon, womöglich ADSL mit Verlusten zu betreiben (INS ist das einzige Unternehmen, dass fair use zu einem solch niedrigen Preis anbietet, wer weiß, wie rentabel das dann sein kann?)
Weitere Frage: Was soll eine Unterschriftenaktion denn bringen? Was soll der komische Vorschlag mit dem sofortigen Zahlen...? (Man wird doch angeblich bei INS eh sofort nach einer Mahnung gekündigt, wenn man fair use ein weiteres Mal überschreitet....)
RE: ins - downloadlimit -> voted
Verfasst:
Mi 24 Jan, 2001 18:53
von trag
aber wenn einer 40gb oder so mal downloaded, da zahlt ins gewaltig drauf!
ist mir schon klar, dass die aktion eventuell unsinnig ist, aber mal sehen was daraus wird
RE: ins - downloadlimit -> voted
Verfasst:
Mi 24 Jan, 2001 20:49
von max
ich denke das ins sich das prinzip von aon abschauen sollte:
die die das limit überschreiten zur kasse bitten und die die darunter bleiben einfach nicht beachten (jetzt nicht supportmäßig gemeint
)
es macht im allgemeinen keinen sinn jetzt zur last aller das limit zu senken. da doch lieber härter durchgreifen bei vergehen (sprich 40-50gb download pro monat).
imho
RE: ins - downloadlimit -> voted
Verfasst:
Mi 24 Jan, 2001 21:59
von trag
du bist da völlig meiner meinung! punkt für max *G*
trag
so gehts nicht!
Verfasst:
Mi 24 Jan, 2001 23:04
von TheM
Was glauben die eigentlich bei INS ? Nach offizieller Auskunft wird man bei 2maliger Überschreitung des fair-use Limits rausgeschmissen ! Also wo sind dann die Downloader die wirtschaftliche Probleme machen ?
1GB Limit bei INS wäre ein SEHR SCHLECHTES Angebot auch dann wenn die Summe TK+INS günstiger ist als bei AON, da AON nur Download zählt uns INS den Traffic (DL+UPL)!
Was hindert INS daran ein 3GB Limit mit dem gleichen Preis zu machen und die "FolgeMB" zu verrechnen ? Ich muss mich hier der Meinung anschliessen, dass INS auf Kundenfang war und nun die Notbremse zieht. Bei der schwächer werdenden Performance von INS wäre das der selbe Quatsch wie AON.
Wenn INS diese Änderung vornimmt, wäre das rechtlich sicher kein Vertragsbruch. Aber eine deutliche Änderung des Leistungsangebotes, die zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt.
Ganz einfach --> ändert INS seine Pauschale unter 3 GB = WECHSEL
meint theM
RE: so gehts nicht!
Verfasst:
Mi 24 Jan, 2001 23:46
von LZ
@all,
tja wenn Ihr Euch von einer Werbekampagne die betriebswirtschaftliche Denkweise vernebeln lässt. Selber schuld. Aber auch ein Provider muss den traffic einkaufen und bezahlen. 1+1=2, und nicht 1,5 oder so.
best regards,
LZ
RE: so gehts nicht!
Verfasst:
Do 25 Jan, 2001 16:13
von Virus
Also mit 3Gb bin ich zufrieden ab 3 zahlen ist ok, aber ich bin nicht darum zu INS gegangen um immer auf denn counter zu schauen wieviel traffic ich schon habe.
Also alle die unter 3 sind sollten nichts draufzahlen.
schei** ins!
Verfasst:
Fr 26 Jan, 2001 17:45
von andi
Ich bin jetzt wirklich stinksauer.
Ich hab mir genau vor 1 Monat ins zugelegt--und jetzt das !!
Ausserdem:
bei manche postings hier wird mir schlecht.
sind das postings von kindischen, neidischen aon-usern ?
die armen provider machen ja keinen gewinn,..... spinnt ihr ?
sowas soll man sich als provider überlegen, bevor man so ein produkt auf den markt bringt.
mfG
andi
RE: schei** ins!
Verfasst:
Di 30 Jan, 2001 01:33
von corni
>Wenn INS diese Änderung vornimmt, wäre das rechtlich sicher kein >Vertragsbruch. Aber eine deutliche Änderung des Leistungsangebotes, die zur >vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt.
Kennt sich jemand rechtlich aus? Könnte ich dadurch sofort den Vertrag auflösen UND ZWAR AUCH WENN ES EINE ÜBERGANGSFRIST GIBT?? Das wäre geil ich will nix wie hin zu der guten alten UTA!
Corni