<HTML>Ich habe folgende Frage? wie siehts gesetzmäßig in Österreich aus? wenn ein Unternehmen einen Internetzugang hat, muß es seinen Mitarbeitern den zugang zu diesem (netzwerk vorhanden!) auch ermöglichen?
(es versteht sich daß das internet am arbeitsplatz natürlich nicht dafür dient daß man seine arbeit vernachlässigt, aber in Pausen z.b....)
Ich habe mal gehört daß es in Deutschland so ist daß ein Unternehmen es seinen Mitarbeitern NICHT mehr verbieten darf das Internet zu nutzen sofern der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht vernachlässigt.
Ist das in Österreich auch so? wer kann mir sagen wie's hierzulande diesbezüglich aussieht?
Danke!
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