Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wovon ihr hier schreibt, wenn ihr hier von einem Missbrauch
Und was wäre denn die Alternative zum eigenständigen Test einer Funkantenne mit anschließender Rückgabe (was so niemals nie ein Missbrauch von irgend etwas ist)?
Ein Handwerker der einen messtechnischen Bericht vor Ort erstellt, um Art des vorhandenen Funk-Signals + Verstärkunspotenzial zu ermitteln?
Der Verkäufer mitsamt Monteur vor Ort, und wenns nicht den gewünschten Effekt bringt, dann "Tut leid, wieder abbauen! Wiedersehen!" (Also ganz im Stil von Vorwerk-Vetreter. Das ist übrigens wohl einer der wenigen Hersteller, der nach wie vor zu 20 Jahren alten Staubsaugern jegliche Art von Zubehör anbietet)
Oder das Produkt (UMTS-Antenne) im Laden ansehen und dann verpflichtend nehmen? (Hier in diesem Punkt wird wohl kein seriöser Händler Versprechungen über die Leistung machen - das kann man einfach nicht - weshalb auch ein solcher ein Gerät erstmal testweise verborgen wird müssen)
Vorausgesetzt dem Fall, dem Kunden wird nichts aufs Auge gedrückt, das ihm im Nachhinein nicht den gewünschten Effekt bringt - welche Möglichkeiten seht denn ihr, um so einen Vorgang abzuwickeln. Und wo davon entstehen dem Händler denn geringere Kosten als beim Versand bei evtl. anschließender Rückgabe (wo sich der Kunde wirklich um jedes Detail, jede Teststellung selbst kümmert)?
Ihr lebt aber wahrscheinlich alle in der Welt, wo man mit schwindeligen Verträgen dem Kunden "bis zu 8 Mbit/sec" ankündigt, er dann aber 1 Mbit/sec vertraglich auch genauso hinnehmen muss als hätte er die vollen 8 Mbit.
Dazu passend eine Geschichte, die ihr sicher nicht hören wollt
Ich weiß von jemandem, dieser hat sich bei Drei mobiles Internet mit "bis zu 30 Mbit" gekauft. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass an seienr Wohnadresse im Schnitt nur rund 1 Mbit nutzbar ist.
Eineinhalb Monate nach dem Kauf hat man ihm dann deshalb angeboten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen - trotz 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit.
Interessant ist das deswegen, da man ihn gar nicht erst zum Wechsel auf ein "bis zu 6 Mbit" Produkt verpflichtet hat - Von 6 Mbit tatsächlich 1 Mbit zu erreichen ist ja mehr ganz so schlecht.
DSL-Kunden wären mit 1 von möglichen "bis zu 8 Mbit/sec" im Vertrag gefangen - ihn lässt man mit 1 von möglichen "bis zu 6 Mbit/sec" aber davon ziehen und verzichtet auf die unterschriebene Vertragsdauer ...