lordpeng hat geschrieben:>vllt eine blöde frage, aber: standardmäßig wird das ja nicht verboten sein
>und in den agbs hab ich - iirc - auch noch nix davon gelesen
das wird die telekom bzw. ein alternativer anbieter aber anders sehen, abgesehen davon ist es ja auch eine frage der haftung, was wenn du deine daten deinem freund weitergibst der dann massenweise runterlädt und du den traffic nachverrechnet bekommst? dann kannst wohl schwer sagen, ich wars ned ...
da du das scenario teils umdrehst, dreh ich mal den rest um:
=> ich hätte flat
dann wird man doch nichts nachverrechtnet bekommen, oder doch?
computerherby hat geschrieben:@Tom-Wien:
Und Passwortänderungen.
Wenn jemand so blöd ist und seine Zugangsdaten verborgt gebührt ihm auch nix anderes.
Protokolliert wird es in jedem Fall wie lordpeng bereits geschrieben hat. Also ist´s auch mit Einspruch bei solchem Missbrauch Essig.
wie gesagt, nciht direkt verborgen.
wenn der eine dem andern so eine verbindung erstellt, hat ers ja damit nicht (ja, es soll tools geben, die diese felder in plaintext darstellen,...aber man soll ja auch net immer das schlimmste annehmen
desweiteren könnte der mit der flat ja mehr oder weniger selber als 'provider' fungieren, und das vllt irgendwie vertraglich regeln (?).
aber mal zum prinzip: wenn man alles 'normal' nutzt und sich darauf verlassen kann, das der andere keinen schei** baut, sollte es schon gehen, nicht?