von Chris » Fr 20 Apr, 2001 07:29
Ja musst Du .... Sie hatten am Anfang eine Übergangsfrist in der Du fristlos kündigen hättest können .... wenn Du nach dem 1. April noch INS Kunde bist hast Du die Vertragsänderung stillschweigend akzeptiert. Ausserdem ist es ja billiger geworden - es entstehen - natürlich nur rein rechtlich gesehen - kaum Nachteile für Dich.
Aber Du kannst natürlich versuchen Dich aus dem Vertrag herauszuklagen was meines Erachtens ziemlich dumm wäre, da Dich das ganze Klagen mehr kostet als 1 Monat Grundgebühr bei INS/RSLCom.