von Roland M. » So 30 Jun, 2013 21:10
...und wenn schon Stichworte wie "Wiener Linien" gefallen sind, ist es mehr als fraglich, ob Betriebsfunkfrequenzen (die die Fernmeldebehörde vergibt) überhaupt veröffentlich werden dürfen.
Denn da dieser Funkverkehr auch keine "Aussendung an alle" darstellt, ist dessen Empfang und da sowohl die inhaltliche Weitergabe, als auch die Weitergabe der Kenntnis des Vorhandenseins nicht gestattet.
Roland
(als Amateurfunker seinerzeit auch den rechtlichen Teil gelernt habend...)
PS: Als freiwilliger Mitarbeiter einer NGO arbeite ich auch regelmäßig auf Kurzwelle außerhalb der Amateurbänder. Diese zugeteilten Frequenzen werden in der BMVIT-Liste schlicht als "Fester Funkdienst zivil/nicht zivil" gelistet.
Also auch keine Aussage im Sinne der ursprünglichen Fragestellung...
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Drei Hui 9GB (Auto)