A1 bietet offenbar nur für ältere Tarife das außerordentliche Kündigungsrecht an:
Mit 04.04.2011 ändern wir unsere Entgeltbestimmungen. Das zusätzliche monatliche Grundentgelt beträgt € 2,75.
Wenn Sie einen der folgenden Tarife nutzen, können Sie Ihren A1 Vertrag bis 04.04.2011 außerordentlich schriftlich kündigen, sofern wir Sie (z.B. durch Rechnungsaufdruck) darüber informiert haben.
Für neuere Tarife bietet man lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit:
Mit 4.4.2011 möchten wir unsere Entgeltbestimmungen mit Ihnen einvernehmlich ändern. Das zusätzliche monatliche Grundentgelt beträgt € 2,75.
Sie können den Änderungen bis 04.04.2011 schriftlich widersprechen - Ihr Vertrag läuft in diesem Fall unverändert weiter.
Die geänderten Tarife erhalten den Zusatz "(2011)"
Meines Wissens geht das so nicht oder??? Gabs da nicht einen Entscheid zum Thema Widerspruch?
Schon super, man stelle sich vor, man hat sich Weihnachten ein überteuertes Smartphone, z.B. ein iPhone günstig gekauft, könnte jetzt außerordentlich kündigen und das Smartphone um über 500 Euro auf Ebay verscherbeln und vlt. noch seine über 7000 negativen Mobilpoints auf der Stelle los werden
Zum Leid der Applejünger muss man allerdings sagen - Zeitraum von A1 geschickt gewählt!!! Das neue Iphone gibts sicher nicht vor der 2. Jahreshälfte und da ist das außerordentliche Kündigungsrecht verwirkt...