Ist eigentlich nix anderes als ein Filter für Überspannungen (Widerstand mit Diode zwischen 'a' und 'b'. Ob das Entfernen einen Geschwindigkeitszuwachs bewirkt, wage ich zu bezweifeln ...
das wird wohl einen guten grund haben?...da die meisten nachbarn auch chello haben, weiß ich nicht wies be anderen dsl-usern im haus aussieht...
bei tele2 will mir anscheinend niemand wirklich helfen.
deshalb: HILFEEEE!!!
wicked_one hat geschrieben:Blue du meinst den Hochohmigen Leitunsabschluss, und der ist für die TA lediglich eine messbare Abschlusseinheit.
derinternetuser hat geschrieben:nur der vollständigkeit halber:
hier gehts nicht um nichterfüllung, denn es wurde ja geleistet, sondern um schlechterfüllung.
zur anwendung kommt in diesem fall die gewährleistung (§§922 ff ABGB).
die primären gewährleistungsbehelfe (austausch oder verbesserung) scheiden aus, und da es sich hier um einen "nicht geringfügigen mangel" (da über 10 mbit ausdrücklich vereinbart waren) handelt, kann der kunde zwischen preisminderung oder wandlung (=vertragsauflösung) wählen.
surferdude hat geschrieben:DANKE!interessante info!
kann eine mündliche abmachung eigentlich auch eine "ausdrückliche vereinbarung" darstellen? stünde vor gericht hier nicht aussage gegen aussage?
pokai hat geschrieben:nach § 863 ABGB kann eine ausdrückliche Willenserklärung verbal, schriftlich, durch Zeichen, Handschlag oder durch andere verabredete Zeichen erfolgen.
surferdude hat geschrieben:kann eine mündliche abmachung eigentlich auch eine "ausdrückliche vereinbarung" darstellen? stünde vor gericht hier nicht aussage gegen aussage?
derinternetuser hat geschrieben:übrigens, was die beweisbarkeit angeht: in den ersten 6 monaten muss upc beweisen dass sie vereinbarungsgemäss geleistet haben. erst danach kommt es zu einer beweislastumkehr, und du musst beweisen dass ihre leistung nicht der vereinbarung entspricht. (§924 abgb)
jetzt noch ein tipp: ich würde nicht gleich mit §§ um mich werfen, denn in so einem fall geht dein anliegen ziemlich sicher in die rechtsabteilung von upc, und das verkompliziert die sache unnötig - denn die juristen müssen dann auch etwas beweisen, nämlich dass sie ihr geld wert sind, und deswegen werden die dann versuchen dein anliegen nach allen regeln der kunst abzuschmettern.
surferdude hat geschrieben:alles sehr interessant. allerdings möchte ich an dieser stelle nochmals darauf hinweisen, dass es sich in meinem fall um ein problem mit dem provider TELE2 handelt!
und natürlich möchte ich eine §§-Schlacht gerne vermeiden, informieren wollte ich mich aber vor ab doch schon... being prepared is everything!
auf ergebnisse der tele2bemühungen wartend,
surferdude
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