Notebook ohne Software kaufen. Rechtlicher Anspruch?

Fragen rund um die Themen Netzwerk und Technik, die keinem Betriebssystem zuzuordnen sind. Beiträge rund um Hardware gehören auch hier rein (ausser bei Treiber-Fragen, diese dann im jeweiligen Subforum des passenden Betriebssystemes stellen).

Notebook ohne Software kaufen. Rechtlicher Anspruch?

Beitragvon roberto » Di 25 Sep, 2007 16:33

Hallo erstmal,

ich hab da eine Frage und würde gerne Wissen ob wer von Euch schon Erfahrung damit hat.

Ich spekuliere damit ein neues Notebook zu kaufen da mir mein bisheriges runtergefallen ist und jetzt dementsprechend defekt ist.

Die meisten Notebooks kommen aber mit vorinstalliertem Windows.
Da ich ja eine gültige Lizenz habe (war ja beim alten Notebook dabei) stellt sich mir die Frage ob ich darauf bestehen kann nur das Notebook zu kaufen.

Nachdem ja die Software nicht mehr beigelegt sondern vorinstalliert wird könnte das etwas schwierig werden.
Aber was denkt ihr?
Kann man darauf bestehen nur das Notebook zu kaufen, ich meine rechtlich.
Soweit ich weiß kann man es bei Dell machen. Ist aber nicht gerade meine Marke.


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Beitragvon max_payne » Di 25 Sep, 2007 16:42

Sicher kannst du auch das Notebook alleine kaufen, allerdings musst du ein Angebot finden, wo die software nicht vorinstalliert ist. sobald das OS installiert ist(und somit auch das pickerl mit dem key drauf ist), hast keine chance mehr
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Beitragvon jutta » Di 25 Sep, 2007 18:19

was meinst du mit rechtlichem anspruch? kein haendler ist verpflichtet, dir etwas zu verkaufen, was er nicht hat. (er muss dir nicht einmal das verkaufen, was er hat, ausser es geht um ein lebenswichtiges produkt und er ist der einzige haedler im ort.)

bei teureren modellen und im fachhandel kann man sich eher aussuchen, welches betriebssystem man haben will und gegebenenfalls auch installationswuensche auessern. ob du dir dabei was ersparst, steht auf einem anderen blatt.
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Beitragvon wicked_one » Di 25 Sep, 2007 18:21

was meinst du mit rechtlichem anspruch? kein haendler ist verpflichtet, dir etwas zu verkaufen


Ich wäre zu gerne der Händler wenn jemand reinspaziert und sagt - "Ich will dieses notebook, aber ich möchte rechtlich anspruch darauf nehmen es ohne vorinstallierte Software zu erwerben!"
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Beitragvon lordpeng » Di 25 Sep, 2007 18:59

dell, lenovo, hp und ham linux notebooks im programm bzw. hp und AFAIK auch lenovo liefern die geräte auch nur mit DR-DOS aus, allerdings sind diese modelle NUR auf bestellung zu haben und nicht sooooviel billiger, dass es sich auszahlen würde

btw. vor ein paar jahren, hat genau diesen fall jemand mit DELL durchexerziert, dell hat die windows lizenz zurück genommen und dem kunden einen scheck ausgestellt, soviel ich weiss

das ganze kann man glaub ich irgendwo in den archiven von pro-linux.de nachlesen
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Beitragvon fisch » Di 25 Sep, 2007 19:07

HP bringt immer wieder Notebooks ohne Windows auf den Markt.
Die Frage ist nur ob dein Widows sich auf anderen geräten installieren lässt.
Wenn es auf einer extra CD dabei war wirde es vermulich gehen wenn es nicht speziell auf die Notebookhardware geprägt wurde, und einen insallationsablauf vorgibt Zb. die komplette treiberdisk zwingend in eine nicht sichtbare partizion zu kopieren usw. Bi den HP Books ist ein free dos installiert damit irgndwas drauf ist. Windowstreiber musst du selbst downloaden. Das preis leistungsverhältnis ist ansich sehr gut. Du kannstnatürlich auch linux darauf packen.
http://geizhals.at/a260406.html Lg.!
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Beitragvon diskette » Di 25 Sep, 2007 19:08

@roberto
hast leicht in standard gelesen ??
siehe http://derstandard.at/?url=/?id=3048822
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Beitragvon lordpeng » Di 25 Sep, 2007 19:09

wollt ich auch grad fragen, auf heise das selbe *g*
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96518
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Beitragvon wicked_one » Di 25 Sep, 2007 19:12

Die Spinnen, die Franzosen ^^
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Beitragvon roberto » Di 25 Sep, 2007 20:08

@diskette & lordpeng
Artikel hab ich nicht gelesen. Aber interessant zu wissen.
Der Standard ist nicht grade meine Zeitung :-)

@rechtlich
damit hab ich gemeint ob ich es akzeptieren muss oder nicht.
Zum Teil sind sie ja vorinstalliert aber man muss ja immer noch den Lizenzbedingungen zustimmen. Auch wenn's vorinstalliert ist.

Früher hat's geheißen durch öffnen des Siegels werden die Bestimmungen anerkannt. Jedenfalls wenn die Software extra mitgeliefert worden ist.

Jetzt wird ja alles vorinstalliert. Mit soviel Zeug das ich nicht brauche.
Im Grunde muss man ja den Bestimmungen zustimmen um es nutzen zu können.

Ich wäre zu gerne der Händler wenn jemand reinspaziert und sagt - "Ich will dieses notebook, aber ich möchte rechtlich anspruch darauf nehmen es ohne vorinstallierte Software zu erwerben!"


Ist das so unrealistisch.
Man kann mich ja auch nicht dazu zwingen für mein Auto eine bestimmte Versicherung zu nehmen. Man kauft nur das Auto und sucht sich seine Versicherung dazu. Das sie der Händer anbieten kann ... ja.
Das ich sie nehmen muss ... Nein

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Beitragvon max_payne » Di 25 Sep, 2007 20:11

aber kaufst du ein auto zb. ohne lack? du könntest sagen, das auto ist vollverzinkt, du brauchst den lack nicht. glaubst du, dass der händler akzeptieren wird, dass du den lack runterkratzt, und dafür dein geld willst?

(ja...ich weiiß...saudummes bsp :-D )
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Beitragvon wicked_one » Di 25 Sep, 2007 20:13

(ja...ich weiiß...saudummes bsp breites grinsen )


Aber eines, das man sich vorstellen kann...
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Beitragvon lordpeng » Di 25 Sep, 2007 21:25

@max_payne
sooooo dumm find ich das beispiel nicht

da man geräte auch ohne software, bzw. mit minimalausstattung bekommt, warum sollte es rechtlich anfechtbar sein, wenn $händler halt nur das gefragteste modell auf lager hat? (die anderen gibts ja dann vielleicht dennoch)

aus diesem grund bin ich auch der meinung, dass man wenig chancen hat, wenn der hersteller auf stur stellt

IMHO muss der hersteller auch mitspielen, vom händler darf man sich nix erwarten, is bei der durchschnittlichen handelsspanne auch nicht drinnen ...

btw. wenn man sich die 'preise' im heise artikel anschaut, erkennt man, dass es sich um retail preise handeln dürfte, was für mich die kompetenz desjenigen in frage stellt, der diese preise festgelegt hat, nicht weil es sich um OEM versionen handelt, sondern weil der hersteller (in dem fall acer) ja nicht 135,-- euro für ein windows bezahlt hat, sondern dies zu wesentlich günstigeren konditionen bezogen hat, d.h. wenn die windows lizenz acer 60 euro kostet (hausnummer) dann zahlt acer schon dort 75 euro dazu, würden dem kunden die vollen 135,-- euro erstattet werden ... (und klingtelts?)

das is zwar schön für den konsumenten, aber wenn sowas rechtssprechung ist, stellt sich mir die frage, warum das ned alle machen, da kann man ja vielleicht sogar ein lukratives geschäft draus machen ...

IANAL vermutlich wirds in der französischen rechtssprechung so gehandhabt, aber erkennt ihr wo der hund begraben liegt?
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Beitragvon roberto » Mi 26 Sep, 2007 02:23

Ok. Vielleicht ist der Ausdruck "rechtlich" übertrieben.
Aber ihr wisst was ich meine.

Die Frage hab ich deshalb gestellt weil ja ein großteil eben mit Software ausgeliefert wird.

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Beitragvon jutta » Mi 26 Sep, 2007 05:23

> vermutlich wirds in der französischen rechtssprechung so gehandhabt, aber erkennt ihr wo der hund begraben liegt?

ohne naehere kenntnis des franzoesischen zivilprozess- und konsumentenschutzrechts vermute ich, dass eher prozessuale als inhaltliche gruende an diesem ausgang des falls schuldig sind. dh die zahlen stammen mit hoher wahrscheinlichkeit aus der klagsschrift, dh vom anwalt des konsumenten (der sie moeglichst hoch ansetzt, um fuer seinen mandanten viel rauszuholen). die gegenseite (acer) hat aus irgendeinem grund keine (fundierte) gegendarstellung dazu eingebracht. entweder wollten sie ihre kalkulationen nicht offenlegen oder sie habens einfach uebersehen oder einen prozesstermin verschlampt.

ein weiterer grund fuer die hoehe wird aus dem text des urteils ersichtlich: die 135,- euro sind nicht der preis fuer windows xp, sondern win xp + installation (135,- + 49,90 - irgendwo wurden dann wieder 9,90 abgezogen). warum der preis der installation so hoch angesetzt wurde, habe ich im urteil beim ersten durchlesen nicht gefunden. fuer mich waeren die bei einer individual-installation gerechtfertigt, aber eine automatisierte installation von tausenden festplatten kann/darf nicht soviel kosten. ausserdem wurden zt nicht die preise der freeware- und demo-versionen (von acrobat reader usw) berechnet, sondern jene der vollversionen, weil er nach dem werbetext davon ausgehen durfte, "richtige" programme mitgeliefert zu bekommen.

ausserdem: erstinstanzliches urteil. wenns rechtskraeftig ist/wird, sagt das nicht unbedingt was darueber aus, ob andere gerichte in einer aehnlichen ausgangslage gleich entscheiden wuerden.
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