handyparken rechtsfrage

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Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

handyparken rechtsfrage

Beitragvon codec » Mi 10 Dez, 2008 22:27

Hello,

folgendes passiert.
Via Handyparken einen Parkschein gelöst für 60 Minuten,
allerdings kam keine Bestätigungs-SMS.
Jetzt hab ich in der Zeit einen Strafzettel bekommen.
Kann ich diesen anfechten?
Schließlich ist es nicht meine Schuld, dass das Service scheinbar nicht zur Verfügung stand und warum sollte ich eine zweite SMS löhnen.
Am Handy ist die gesendete SMS noch drauf (windows mobile), ich hoffe, dass auf der Abrechnung diese auch noch erscheint sonst wäre wohl Drei schuld. Muss allerdings bis zum 14. warten oder gibt es eine andere Möglichkeit es früher abzurufen (aktuellen Stand)?
Wenn diese nicht erscheint, wäre wohl meine Beweislage etwas komplizierter.
Was meint ihr?

Versuchen werde ich es auf jeden Fall.
codec
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Beitragvon frankymatt » Mi 10 Dez, 2008 22:51

Bei T-Mobile hat man einen Einzelgesprächsnachweis (EGN oder aktuelle Verbindungen), welchen man übers Portal abfragen kann, vielleicht gibt es das auch bei Drei (allerdings müssen aus Datenschutzgründen die letzten 3 Ziffern mit einem X ersetzt werden).

Ich würde mich per Mail oder Anruf an die Service Line wenden.


mfg
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Beitragvon Earny » Do 11 Dez, 2008 09:18

vielleicht kann man mit der Dienststelle direkt reden, und die ziehn das zurück? Ist ja bald Weihnachten :)
mit freundlichen Grüßen

Earny

Wenn ich all jene Nahrungsmittel nicht essen würde, vor welchen auf Gesundheitsseiten gewarnt wird, würde ich verhungern!
Earny
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Beitragvon pc_net » Do 11 Dez, 2008 12:32

lt. nutzungs-bedingungen, welche du bei registrierung des services akzeptiert hast, gilt, dass der parkschein erst als gelöst gilt, wenn die bestätigungs-sms ankommt ;-)

3.
...
(4) Nach Senden des Aktivierungs-SMS ist eine Rückabwicklung der einzelnen Parkscheinbuchung nicht mehr möglich. Die Aktivierung eines Parkscheins bzw. -tickets wird durch das HANDY Parken System mittels SMS bestätigt. Mit dieser Bestätigung der Parkscheinaktivierung gilt der elektronische Parkschein bzw. das Parkticket als gültig aktiviert, die Zahlung des entsprechenden Betrages als vom Kunden autorisiert und - bei Inanspruchnahme öffentlicher Parkfläche - die Abgabe als entrichtet. Die Daten des elektronischen Parkscheines bzw. -tickets, insbesondere Gültigkeitszeitraum, KFZ-Kennzeichen, Ortsangabe und gegebenenfalls die Zonenangabe, sind bei Erhalt des Bestätigungs-SMS zu kontrollieren. Bei fehlerhaften Parkscheindaten ist ein neuer Parkschein zu aktivieren.

...

(8) Die m-parking GmbH räumt dem Nutzer die unentgeltliche Möglichkeit zur Benützung des Services HANDY Parken ein. Sie ist um eine hohe Verfügbarkeit des Services bemüht. Da es sich um ein auf Funktechnologie basierendes Service handelt, kann sie jedoch keine Gewähr für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren des Services, insbesondere des dem Service zugrundeliegenden technischen Systems einschließlich der erforderlichen Mobilfunkeinrichtungen, oder für bestimmte Übertragungszeiten und -kapazitäten, wie beispielsweise bei SMS, übernehmen. Bei Nichtverfügbarkeit des Services HANDY Parken sind die zur Verfügung stehenden alternativen Entrichtungsmöglichkeiten der Gemeinde bzw. des Parkraumanbieters, wie etwa Parkscheine in Papierform oder Parkautomaten, in Anspruch zu nehmen.
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Beitragvon winini » Do 11 Dez, 2008 13:38

Ist dir von deinem Parkscheinguthaben etwas abgebucht worden ?
Das kann man glaub ich online abfragen.
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Beitragvon codec » Do 11 Dez, 2008 14:16

@frankymatt:
ja gibts es natürlich, mein schreiben bezog sich aber auf die eine spezielle SMS.
Ich gebe zu, es ist nicht wirklich rauslesbar ;)
@winini:
nein wurde nicht abgebucht.
@pc_net:
das ist nun die Streitfrage, wenn mein Provider die SMS m.parking/a1/*wemauchimmer* zugestellt und dieser nicht darauf reagiert hat, wieso komm ich als Endverbraucher dazu noch einmal eine SMS zu löhnen?
Abgesehen davon kommen die SMS von m.parking nicht immer sofort, daher warte ich nicht immer auf diese.
codec
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Beitragvon jutta » Do 11 Dez, 2008 14:44

> @pc_net: das ist nun die Streitfrage, wenn mein Provider die SMS m.parking/a1/*wemauchimmer* zugestellt und dieser nicht darauf reagiert hat, wieso komm ich als Endverbraucher dazu noch einmal eine SMS zu löhnen? Abgesehen davon kommen die SMS von m.parking nicht immer sofort, daher warte ich nicht immer auf diese.

das ist aber wiederum der behoerde egal. die strafe haengt ja auch nicht davon ab, ob du 2 meter oder 2 kilomenter bis zur naechsten trafik hast.
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Beitragvon fisch » Do 11 Dez, 2008 15:46

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Beitragvon codec » Do 11 Dez, 2008 15:53

ich seh schon, werd wohl nich drum rum kommen.
Also Autofahrer wird man permanent vom Staat abgezockt.
Sollten mal lieber wo anders anfangen.
Besonders ärgerlich empfinde ich die Kurzparkzone im 15. die von 18-23 Uhr täglich gilt. Schei* ...
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