Rundfunkgebühren - ORF Steuer

Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.
Forumsregeln
Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.

Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Bezahlt Ihr Rundfunkgebühren (ORF-Steuer)?

Umfrage endete am Di 23 Okt, 2007 11:17

JA
8
73%
NEIN - müsste aber
2
18%
NEIN
1
9%
 
Abstimmungen insgesamt : 11

Rundfunkgebühren - ORF Steuer

Beitragvon xolid » So 21 Okt, 2007 11:17

Hatte Besuch von der GIS...

Ich habe keinen
> Kabelanschluss
> keine Sat Anlage
> keinen DVB-T Receiver od. Antenne

Ich habe aber
> TV Gerät
> PC (keine TV-Karte und kein DVB-T)
> Breitbandinternet

Der GIS "Kundenberater" war der Meinung dass ich trotzdem zahlen muss...er hat mir gesagt dass er eine Anzeige bei der BH machen wird - diese eine Hausdurchsuchung machen wird und mir eine Strafe bis zu € 2.180,00 droht...

auf der GIS Website habe ich folgendes gefunden:

Keine Gebührenpflicht nur wenn Gerät nicht empfangsbereit ist
Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.


das find ich auch interessant:

Ist der Empfang von TV- und Radioprogrammen über UMTS-Handy gebührenpflichtig?
Sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden besteht keine Gebührenpflicht. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht. Das entspricht § 2 des Rundfunkgebührengesetzes: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren zu entrichten.
xolid
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 143
Registriert: Di 02 Okt, 2007 14:06

Beitragvon ANOther » So 21 Okt, 2007 11:25

entfällt künftig die Gebührenpflicht

is bei dir schon umgestellt auf dvbt? wenn nein musste zahlen, wenn ja, und der analoge schon weg is, nein...

aber - ein netter anwalt spielt das eh grad durch, ergebnisse allerdings im nächsten jahr...
Sex is like hacking. You get in, you get out, and you hope you didnt leave something behind that can be traced back to you.
ANOther
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 5940
Registriert: Di 16 Aug, 2005 15:35

Beitragvon medice » So 21 Okt, 2007 11:35

es is zwar zu spät: aber wieso lässt du die Geldeintreiber überhaupt rein?
Mfg
Medice

Wir in Bayern brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten. (c) Gerhard Polt
medice
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3288
Registriert: Fr 13 Mai, 2005 10:32
Wohnort: Graz

Beitragvon wicked_one » So 21 Okt, 2007 11:37

*g* den Zweiten Paragraphen find ich super. Muss ich demnach ein UMTS Handy vor betreten meiner Wohnung ausschalten?!... kann man auch sehr vieldeutig auslegen, wie die Ganze GIS Sache...

Wenn ich nun einen Fernseher besitze, aber keine Zimmerantenne - ist er dann nicht auch ein Empfang nicht möglich?

Zum glück schau ich kein fern... bei dem angebot ohnehin überflüssig
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

- I Am Not A Credible Source
wicked_one
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 12244
Registriert: Mo 18 Apr, 2005 20:14

Beitragvon jutta » So 21 Okt, 2007 11:42

> Wenn ich nun einen Fernseher besitze, aber keine Zimmerantenne - ist er dann nicht auch ein Empfang nicht möglich?

bei uns war frueher der empfang auch ohne zimmer- oder gar dach-antenne tadellos moeglich - sender kahlenberg in sichtweite. allerdings hab ich schon ewig keinen fernseher mehr, daher schon lang nicht mehr probiert.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30484
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon xolid » So 21 Okt, 2007 11:45

@ ANOther: in vorarlberg ist die dvb-t umstellung schon abgeschlossen - keine analog empfang mehr möglich...

@medice: er hat zwar gefragt aber ich hab ihn eh nicht rein gelassen. darauf hat er mir die anzeige und die hausdurchsuchung angekündigt.

@wicked_one: ausschalten (umts handy) reicht glaub ich nicht...

lt. gis mensch und diesem artikel-->

derStandard.at: Gibt es spezielle technische Spezifikationen über die ein Computer verfügen muss, damit die AnwenderInnen Gebühren zahlen müssen - etwa TV-Karten, Breitband-Anschluss oder ähnliches?"

Helmut Denk: Es kommt in diesem Bereich nicht auf die technischen Spezifikationen an. Das TV-Angebot wird in Zukunft, wie der ORF dies schon jetzt anbietet, als Stream verfügbar sein. Daher werden keine generellen Systemanforderungen an die Gebührenpflicht gekoppelt sein. Allerdings ist klar, dass ein altes Modem wohl nicht für TV-Streams verwendet werden kann.


http://derstandard.at/?url=/?id=2556962%26sap=2%26_pid=4891982

wollen die auch gebühren weil ich ja den fm4 oder oe3 stream hören könnte...oder das super tolle iptv von orf....
xolid
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 143
Registriert: Di 02 Okt, 2007 14:06

Beitragvon wicked_one » So 21 Okt, 2007 11:49

wollen die auch gebühren weil ich ja den fm4 oder oe3 stream hören könnte...oder das super tolle iptv von orf....


Das Thema PC mit Breitbandanschluss und GIS ist auch schon lang und breit diskutiert und glaub ich noch ohne definitive aussage?
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

- I Am Not A Credible Source
wicked_one
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 12244
Registriert: Mo 18 Apr, 2005 20:14

Beitragvon xolid » So 21 Okt, 2007 12:00

Bundesverfassungsgesetz
vom 10. Juli 1974
über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks
StF: BGBl. Nr. 396/1974
Artikel I
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen
aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne
Verbindungsleitung
bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen
.


was bedeutet >längs oder mittels eines leiters< ???
>ohne verbindungsleitung< würde meinen xdsl anschluss ausschliessen...?
meine >technische einrichtung< (pc) dient unter anderem auch dem empfang von >Darbietungen
aller Art in Wort, Ton und Bild<

imho gehört dieses gesetz überarbeitet. 1974, alls dieses gesetz beschlossen wurde, hat wohl noch keiner der zuständigen an i-net gedacht. :scream:
Zuletzt geändert von xolid am So 21 Okt, 2007 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
xolid
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 143
Registriert: Di 02 Okt, 2007 14:06

Beitragvon mbru » So 21 Okt, 2007 12:19



Diese Aktion disqualifiziert sich, da sie parteipolitisch motiviert ist.

Wer diverse FPÖ Schergen unterstützen möchte, kann das aber trotzdem gerne tun.
mbru
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 220
Registriert: Do 06 Sep, 2007 09:23

Beitragvon xolid » So 21 Okt, 2007 12:59

@mbru: habe ich nicht gleich gesehen...link habe ich gelöscht. trotzdem wäre es an der zeit das gesetz zu überarbeiten und einiges klarzustellen...
wer orf programme konsumiert soll auch dafür bezahlen. mit dvb-t wäre es problemlos möglich das programm zu verschlüsseln. ohne die orf-steuer wäre der orf, in seiner derzeitigen form, vermutlich nicht überlebensfähig.
xolid
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 143
Registriert: Di 02 Okt, 2007 14:06


Zurück zu OFFTOPIC

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste

cron