Gutschein oder Bargeld bei Geräte-Rückgabe?

Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.
Forumsregeln
Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.

Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Gutschein oder Bargeld bei Geräte-Rückgabe?

Beitragvon danny » Sa 26 Aug, 2006 15:02

Ich habe gestern beim Cosmos ein schon zweimal deffektes Navigationsgerät zurück gegeben und habe dafür einen 600 Euro Gutschein bekommen.
Da ich nun aber wahrscheinlich ein beim Cosmos nicht erhältliches Navi kaufen will, kann ich mit dem Gutschein nichts anfangen.

Meine Frage ist nun ob schon einer Erfahrung hat wie das beim Cosmos abläuft und ob die auch Bargeld rausrücken oder ob die auf Gutschein bestehen? Oder kann ich auch einfach Bargeld fordern obwohl die das Navi eigentlich freilwillig zurück genommen da sie ja glaube ich noch mehrmals eine Austausch oder Reparatur hätten machen können oder muss ich auf Kulanz hoffen?
danny
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 665
Registriert: Do 22 Apr, 2004 13:32

Beitragvon roro » Sa 26 Aug, 2006 15:25

Wenn es defekt ist und Cosmos mehrmals erfolglos versucht hat, einen Ersatz dafür zu leisten, dann kannst Du eine Wandlung des Kaufvertrages fordern=> Geld zurück.

Es sollten nur alles innerhalb der Gewährleistung (nicht Garantie, da sehen die Regelungen anders aus) abgelaufen sein.

Nachtrag: Jutta wird warscheinlich das noch genauer ausführen.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon danny » Sa 26 Aug, 2006 16:22

Das Ganze hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf abgespielt.
danny
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 665
Registriert: Do 22 Apr, 2004 13:32

Beitragvon roro » Sa 26 Aug, 2006 16:54

Einen Moment: Du hast das Gerät ja gar nicht mehr sondern, Du hast es schon zurückgegeben und Gutscheine dafür angenommen. Dann gibt es eigentlich keine Möglichkeit mehr.

Prinzipiell:

Kauf-->Ware defekt-->Nachbesserung oder Austausch-->Sollte das nicht möglich sein oder der Aufwand zu groß-->Preisminderung oder Wandlung--->Hier sollte immer Geld genommen werden und keine Gutscheine.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon diskette » Sa 26 Aug, 2006 19:44

Hab schon mal ein Handy zurückgegeben . ( Cosmos Linz)
War als Geschenk gedacht und "passte" nicht.(originalverpackt)
Geld oder Gutschein wurde mir angeboten.
"Nur bares ist wahres"

gerhard
diskette
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1153
Registriert: So 13 Aug, 2006 11:07
Wohnort: Niederneukirchen

Beitragvon wavenetuser » Sa 26 Aug, 2006 20:20

danny hat geschrieben:Das Ganze hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf abgespielt.

Rückgaberecht gibt es (soweit ich weiß) nur bei Onlinekäufen !
Bild
wavenetuser
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1266
Registriert: Do 09 Feb, 2006 02:35

Beitragvon wernerkl » Sa 26 Aug, 2006 20:36

das gibts auch in "normalen" geschäften, innerhalb von 14 tagen brauchst nicht einmal einen grund dafür nennen
wernerkl
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 6575
Registriert: So 08 Jan, 2006 17:56
Wohnort: Deutschlandsberg

Beitragvon hellbringer » Sa 26 Aug, 2006 20:42

das hör ich zum ersten mal.

14 Tage Rückgaberecht hat man meines Wissens nach nur bei Versandware. Alles andere ist Kulanz des Händlers.
hellbringer
Profi-User
Profi-User
 
Beiträge: 1619
Registriert: Di 04 Mai, 2004 19:35

Beitragvon WaJoWi » So 27 Aug, 2006 07:36

Cosmos bietet (soviel ich weiß) ein zehntägiges Rückgaberecht an. Ob man dann Geld oder Gutschrift bekommt, hängt vom Verkäufer ab. Recht auf Umtausch oder Rücknahme besteht im herkömmlichen Handel aber keines. Das hat man nur im Fernabsatz (Bestellung), und da gibt es Ausnahmen.

Wenn jedoch ein Produkt defekt ist, also die Gewährleistung greift, hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern. Wenn er das mehrmals nicht schafft kann man eine Wandlung des Kaufvertrags herbeiführen wo man sein Geld (keine Gutschrift!) bekommt.
WaJoWi
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1470
Registriert: Sa 23 Aug, 2003 07:58
Wohnort: Wien

Beitragvon roro » So 27 Aug, 2006 16:30

Rückgaberecht und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon FendiMan » Mo 28 Aug, 2006 21:51

Bei einem defektem Gerät und mehrmaligen erfolglosen Reparaturversuch greift die gesetzliche Gewährleistung, die dann einen Austausch auf ein anderes Gerät oder eine Wandlung des Kaufes vorsieht, je nach Wunsch des Kunden.
Und Wandlung heisst, die Ware zurückgeben und das bezahlte Geld zurückbekommen.
http://www.arbeiterkammer.at/www-413-IP ... 340.html#3
Gruß
FendiMan
Fonira mit 330Mbit/240Mbit in der Praxis
FendiMan
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 336
Registriert: Sa 02 Aug, 2003 22:37
Wohnort: Wien 10


Zurück zu OFFTOPIC

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 21 Gäste