ebay verkauf

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ebay verkauf

Beitragvon wulitzer » Sa 05 Aug, 2006 20:11

Mal angenommen VerkaĂĽfer A von einer verteigerungs platform verkauft eine ware die vor dem versand in einen talelosen und funktionstĂĽchtigen zustand war. KaĂĽfer B beanstandet jetzt das der Artiekel defekt ist und will Geld zurĂĽck,wenn nicht droht er mit Anwalt.
unter der Auktion standa es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU- Recht übernehmen! „Der Verkäufer haftet nicht für die Mangelfreiheit der verkauften Ware. Die Kaufinteressenten und Bieter erklären sich im Fall einer Zuschlagserteilung (Höchstgebot bei Auktionsende) mit einem Gewährleistungsausschluss einverstanden“. Zum Zeitpunkt des Versandes befindet sich der Artikel in oben beschriebenem Zustand.

Muss VerkaĂĽfer A das Geld zurĂĽckgeben. VekaĂĽfer A ist auch Handysammler und KaĂĽfer B will ihn wegen Gewerblichen Verstoss verklagen.

WER HAT RECHT?
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Beitragvon mgr » Sa 05 Aug, 2006 22:16

ich würde sagen der verkäufer A.
-mgr-

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Beitragvon BlueSystem » So 06 Aug, 2006 10:32

In dem Fall wohl Verkäufer A.
Wenn der Artikel defekt angekommen sein sollte, ist es nun sein Pech.
Wurde der Artikel nach Ăśbernahme defekt, ist es auch sein Pech.
Bei Privatversteigerungen von gebrauchten Artikeln muss man sich darĂĽber im klaren sein, dass man auch die "Katze im Sack" kaufen kann ...
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Beitragvon MarkusId » So 06 Aug, 2006 12:00

In diesem Fall ist es auf jeden Fall nicht schlecht, die Seriennummer des Geräts vor dem Absenden aufzuschreiben. Es gibt nämlich Käufer, die ebay als "Tauschbörse" verwenden - sie haben ein kaputtes Gerät, ersteigern ein gleiches, funktionierendes und senden dann das kaputte zurück. Natürlich auf Kosten des Verkäufers, weil das ersteigerte ja kaputt war :-).

LG

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Beitragvon wicked_one » So 06 Aug, 2006 18:30

sag mal hast dir aus angst vor dem anwalt die rĂĽbe mit bier vollaufen lassen... deine rechtschreibfehler ĂĽbertreffen alles ^^

aber zum thema... Verkäufer A - nach oben bereits genannten und anderen Gründen. Hast a rechtsschutzversicherung? dann kannst dich normal auch kostenlos zu diesem fall aus fachkompetenter sicht beraten lassen
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Beitragvon wulitzer » Mo 07 Aug, 2006 04:18

na hab keinee rechtsutz versicherung. habe ich glaube das ich auch reckt habe und er kiene chance
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Beitragvon mgr » Mo 07 Aug, 2006 06:10

wulitzer hat geschrieben:na hab keinee rechtsutz versicherung. habe ich glaube das ich auch reckt habe und er kiene chance


verdammt, sind da viele rechtschreibfehler drin...
-mgr-

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Beitragvon wicked_one » Mo 07 Aug, 2006 08:34

mgr hat geschrieben:
wulitzer hat geschrieben:na hab keinee rechtsutz versicherung. habe ich glaube das ich auch reckt habe und er kiene chance


verdammt, sind da viele rechtschreibfehler drin...


sag ich ja, aus angst vorm Prozess hat der sich kurz vors Nirvana gesoffen ^^ :rotfl: :rotfl:
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