ORF Gebühr für PC mit Internetanschluss; IST DIE GIS FAIR ?

Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.
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Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.

Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Beitragvon WaJoWi » Di 19 Sep, 2006 11:22

Earny hat geschrieben:Könnte ein großer Erfolg sein!


Glaube ich nicht. Die, die den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen sind zu faul um ihren Hintern zu heben, und alle anderen tangiert es kaum. Wirklich etwas tun wird sich ohnehin erst nach der Wahl in zwei Wochen. Dann haben diverse Institutionen frei Bahn neue Abgaben zu erfinden oder bestehende zu steigern. Ist doch immer das selbe...
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Beitragvon Earny » Di 19 Sep, 2006 11:59

WaJoWi hat geschrieben:
Glaube ich nicht. Die, die den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen sind zu faul um ihren Hintern zu heben, und alle anderen tangiert es kaum....

Falsch!
Gerade diejenigen die nicht Fernsehen und nicht im Betrieb Fernsehen und nur einen oder mehrere Pcs haben trifft es! Die zahlen für nix und wiedernix.
WaJoWi hat geschrieben: Wirklich etwas tun wird sich ohnehin erst nach der Wahl in zwei Wochen. Dann haben diverse Institutionen frei Bahn neue Abgaben zu erfinden oder bestehende zu steigern. Ist doch immer das selbe...

Die haben schon erfunden! Aber Du hast insofern recht: das Unangenehmste kommt immer zu Beginn der Legislaturperiode.

Ich werde jetzt auch ein paar streams ins Internet setzen und von allen Österreichern Gebühren einfordern. Wers anschaut ist selber schuld! ^^
mit freundlichen Grüßen

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KLAGE GEGEN RUNDFUNKGEBÃœHR

Beitragvon Earny » Fr 22 Sep, 2006 10:11

aus: http://focus.msn.de/digital/pc/internet ... 27007.html

Die Anwältin sieht in der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PCs einen „Paradigmenwechsel“. Bislang habe jeder selbst entscheiden können, ob er durch Anschaffung eines Fernsehers oder Radios die Gebührenpflicht begründen wolle. Beim Computer aber machten die Rundfunkanstalten durch die Wahl ihrer Verbreitungswege den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät.

Die neue Regelung treffe insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PCs, die kein Radio- und Fernsehgerät bereithalten. Aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten, seien betroffen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben der Anwältin finanziell unter anderem von der Bundesarchitektenkammer und Privatpersonen unterstützt.


Würde in AT eine solche Klage sofort unterstützen!
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon medice » Fr 22 Sep, 2006 11:08

der ORF soll seine Streams in ein Accounting stecken...
die GIS kann den Zahlenden Kunden dann ihre Logindaten zukommen lassen, und wer ORF-Streams genießen will, kann bei der GIS vorstellig werden - as simple as that.
Bin kein Jurist, aber ich seh das ähnlich wie in dem gerade zitierten Beitrag - wie komm ich dazu ein Werkzeug zu kaufen (=Computer) und weil der zufällig auch anderer Fähigkeiten hat, als die die mich interessieren, irgendwelche Gebühren zu verrechnen.
Will ich kein Radio oder Fernsehen kauf ich mir kein Gerät - es ist mir aber kein Vorgehen bekannt, mit dem ich verhindern könnte, bestimmte Daten des Internets zu erhalten. Höchstens über Paketfilter/IP-Blackliste usw - wo aber die Gegenseite zu Recht sagen kann, dass ich derartige Sperren ja ausschalten kann...
Mfg
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Beitragvon hellbringer » Fr 22 Sep, 2006 11:19

medice hat geschrieben:Will ich kein Radio oder Fernsehen kauf ich mir kein Gerät - es ist mir aber kein Vorgehen bekannt, mit dem ich verhindern könnte, bestimmte Daten des Internets zu erhalten.


und was machst wennst nur konsole spielen willst?
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Beitragvon medice » Fr 22 Sep, 2006 11:34

fernseher ohne terrestrischen Tuner - rar, oder du mußts ausbauen lassen - aber es gibt sie, und es geht
Mfg
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Beitragvon hellbringer » Fr 22 Sep, 2006 11:51

medice hat geschrieben:fernseher ohne terrestrischen Tuner - rar, oder du mußts ausbauen lassen - aber es gibt sie, und es geht


ich will aber NES spielen, und das kann man nur mit antennenkabel anschließen :)
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Beitragvon medice » Fr 22 Sep, 2006 12:14

ui
das is schade ;)
Mfg
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Beitragvon Earny » Fr 22 Sep, 2006 13:50

medice hat geschrieben:der ORF soll seine Streams in ein Accounting stecken...
die GIS kann den Zahlenden Kunden dann ihre Logindaten zukommen lassen, und wer ORF-Streams genießen will, kann bei der GIS vorstellig werden - as simple as that.
...


diese guten Ideen hat die GEZ in DE auch nicht angenommen..so ist das nun eben in einer Klage eskaliert.
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon roro » Fr 22 Sep, 2006 14:10

Laut GIS-Homepage
Gemäß § 2, Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG) hat, "wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, Gebühren zu entrichten."
Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk optisch und /oder akustisch wahrnehmbar machen kann.
Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme und TV-Programme zu empfangen und abzuspielen.


Das dazugehörige Gesetz
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses
Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des
Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung
der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar
optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.


Laut dieser Definition sind dann aber Internetanschlüsse nicht Rundfunkempfangseinrichtungen, sondern es müsste die dabei verwendeten Software sein, und das sind aber keine "technischen" Geräte.
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Beitragvon medice » Fr 22 Sep, 2006 14:23

wie ist denn Rundfunk definiert? (Techniker: bitte wegtreten ;) )
Mfg
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Beitragvon roro » Fr 22 Sep, 2006 14:44

Bundesverfassungsgesetz
vom 10. Juli 1974
über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks


StF: BGBl. Nr. 396/1974

Artikel I

(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen
aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne
Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.


Als Physiker finde ich interessant das hier ausdrücklich von elektrischen Schwingungen die Rede ist=> Eigentlich sind solche Übertragung nur über einen Leiter möglich und nicht per Funk. Übertragungen über Glasfaser würden da eigentlich auch nicht reinfallen.
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Beitragvon medice » Fr 22 Sep, 2006 15:22

dann is ja wohl klar was gespielt wird ;)
Mfg
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Beitragvon Earny » Sa 23 Sep, 2006 23:06

man versucht hier alles so auszulegen damit Gesetzeskonformität behauptet werden kann.
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Beitragvon Earny » Fr 29 Sep, 2006 09:15

Ich fürchte man wird die Internetgebühr mit der ORF gebühr verquicken...
deswegen hat sich jetzt vor der Wahl gar nichts getan betreffend neuer Internetangebote.

Ich hoffe, ich habe unrecht!
mit freundlichen Grüßen

Earny

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