Abendlich/nächtliche Ruhestörung

Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.
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Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.

Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Beitragvon radditz » Di 27 Mär, 2007 18:34

evtl. lädt er ja die Batterie auf...
ansonsten: solche Leute freuen sich sicherlich darüber, wenn sie in der früh auf einmal zugeparkt werden.

Bzgl. Gesetz: je nach Gemeinde unterschiedlich, aber ab (zum Beispiel) 18 Uhr gilt das (egal ob Privatgrund oder öffentlicher Grund) ohne gesetzliche Genehmigung als Ruhestörung. Grundsätzlich solltest du für diesen Fall die Polizei rufen können. Alternativ wendest du dich auch einmal an dein lokales Polizei-Amt und bittest einen Polizisten in deine Wohnung/in die Nähe, der dass dann (im geheimen) beobachtet.

Bzgl. Videobeweis: das ist glaub ich bis heute nicht als EINZIGES Beweismittel vor Gericht anerkannt. Eine Zeugenaussage wirst du vermutlich immer brauchen.
Falls es zu einer Klage kommt, wäre es auch sehr praktisch, wenn du das Tag für Tag mitprotokollierst, und zwar die Ankunftszeit und die Dauer.
Es wird schwer für ihn werden für mehr als 5 Tage ein Alibi zu bekommen würd ich mal sagen.

edit:
Du könntest auch provokativ vorgehen, und irgendwie eine Unterschriftenliste aufsetzen, in denen du mehrere Bewohner in der Nähe fragst, ob sie denn diese unnötige Lärmbelästigung auch wahrnehmen konnten, und ihn gegebenenfalls einmal mit mehreren Leuten darauf ansprechen.
Alternativ hilfts auch, eine bedrohlich aussehende Person mit dir mitzunehmen, die ein bisschen ernster drein schaut und ihm (ohne gewalttätig zu werden) Angst macht.
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Beitragvon chaos123401 » Do 29 Mär, 2007 19:49

ich rate dir zu einem vidoe und mit dem dann mit dem zu polizei aber ...rechtlich siehts da komplitirt aus was ich weis soll ab 22h ruhe herschen und um 00h muss ruhe herschen
soll bedeutet es wird verwarnt ...muss bedeutet polizei einsatz
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Beitragvon Hary74656 » Fr 30 Mär, 2007 07:28

Mir kommt es fast vor als hätte der gelesen was hier geschrieben wurde, die letzten tage war plötzlich ruhe!

Danke für die Tipps.

btw raddiz, das mit 18 Uhr stimmt aber nicht, Grundsätzlich gilt alles was nach 22 Uhr an "lautem Lärm" verursacht wird als Anzeigbar, aber davor ist es von der Interpretation der Beamten abhängig.

Habe mich diesbezüglich nun erkundigt und mir wurde gesagt dass es kein Problem sei zB wenn es wieder der Fall sein sollte die Polizei vorbei kommen zu lassen, es wäre allein schon eine Verwarnung wert weil er gegen die StVO verstösst.
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Beitragvon muhman » So 13 Jul, 2008 20:57

Slavi hat geschrieben:das ist ja garnix die Nachbarn ober mir fangen um 22 Uhr erst richtig an wen Sie nicht lautstark Musik hören dann laufen sie wie wild durch die Wohnung was meinst wie geil das ist
wen du den Druck in den Ohren Spürst vom rumtrampeln und dem Bass der Anlage


Ist das bei dir immer noch so Slavi? Oder bist du umgezogen, hab gerade ein ähnliches Proplem.
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Beitragvon radditz » So 13 Jul, 2008 21:01

muhman hat geschrieben:
Slavi hat geschrieben:das ist ja garnix die Nachbarn ober mir fangen um 22 Uhr erst richtig an wen Sie nicht lautstark Musik hören dann laufen sie wie wild durch die Wohnung was meinst wie geil das ist
wen du den Druck in den Ohren Spürst vom rumtrampeln und dem Bass der Anlage


Ist das bei dir immer noch so Slavi? Oder bist du umgezogen, hab gerade ein ähnliches Proplem.


Die Nachbarn schon mal darauf angesprochen?
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Beitragvon muhman » So 13 Jul, 2008 21:09

Nein, habe gestern begonnen ein Lärmprotokoll zu führen, als möglichen Beweis für den Vermieter.
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Beitragvon radditz » Mo 14 Jul, 2008 00:45

Gutgut... ansonsten einfach mal bei diesen Leuten fragen, ob es denn ggf. nach 22 Uhr (oder wann auch immer) etwas VIEL leiser geht.
Weil rumtrampeln muss man nicht - außer man ist wirklich so stark übergewichtigt dass man einfach nicht mehr "leise" gehen kann.
Und laut Musik hören ist sowieso verboten (sofern es über die Zimmerlautstärke rausgeht, und wenn du die Bässe hörst, dann gehts sicherlich darüber hinaus). Sag diesen Leuten aber auf keinen Fall, dass du ein Protokoll führst.
Wenn sie sich dann aber gegen dich auflehnen, würd ich das einfach mal der Polizei melden (und bitte ruf wegen sowas nicht 133 an, sondern die lokale Nummer der Polizei) und lass dir jemanden zuteilen, der dann, wenn wieder Lärm ist, sich das mal anhören kann und Schritte einleiten kann.
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Beitragvon ANOther » Mo 14 Jul, 2008 05:11

Nein, habe gestern begonnen ein Lärmprotokoll zu führen, als möglichen Beweis für den Vermieter.

ich muss sagen, ich bin froh, dich nicht nebenanwohnen zu wissen..

warum gehst ned einfach hin, sagst "baaaam oida, des is owa fix laud" oder was in der art, und weist deine obermieter darauf hin, dass du dich gestört fühlst?

vlt sind das einfach nur jugeldliche, die in ihrer ersten wohnung nur einfach keine ahnung haben, dass man lärm auch wo anders hört...

die schutzmänner kannst immer noch rufen, und IMO is dein "lärmprotokoll" für a+f, da es vermutlich nicht mittels kalibrierter geräte erstellt wird...
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Beitragvon goso » Mo 14 Jul, 2008 06:58

>Zum zugehörigen Gesetz: Es ist untersagt, mehr Lärm- oder Abgasemissionen zu verursachen, als für den KFZ-Betrieb unbedingt nötig sind. Sinnloses Gaspedaltreten und damit Aufröhren des Motors gehört hier genauso dazu wie das "Warmlaufenlassen" des Motors im Stand - beides ist verboten! Jeder Anwalt kann auf dieser Basis eine Anzeige & Klage verfassen, vor allem wenn Ohrenzeugen vorhanden sind.

Sorry, aber wegen einer Verwaltungsübertretung eine Klage? Das machst du mir bitte vor!

Zum nächsten Wachzimmer, Sachverhalt darstellen - am besten mit Zeugen - den Rest macht die Behörde, da brauchst du weder einen Anwalt noch irgendeine Klage einbringen.
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Beitragvon goso » Mo 14 Jul, 2008 07:10

§ 102 Abs 4 KFG ( nix StVO ) (4) Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen. „Warmlaufenlassen“ des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.
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Beitragvon muhman » Mo 14 Jul, 2008 09:32

ANOther hat geschrieben:die schutzmänner kannst immer noch rufen, und IMO is dein "lärmprotokoll" für a+f, da es vermutlich nicht mittels kalibrierter geräte erstellt wird...


Dazu brauch ich keine Geräte, vor Gericht reicht ein geführtes Lärmprotokoll mit Zeugen.

Aber nur für dich hab ich mir die Mühe gemacht:

In einem Lärmprotokoll werden Datum, Uhrzeit, Art und Dauer einer Lärmbelästigung festgehalten.

Vornehmlicher Zweck eines Lärmprotokolls ist es, den von einer Lärmbelästigung Betroffenen im Fall eines gerichtlichen Vorgehens gegen den Störer, gestützt auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB (s. Anspruchsgegner des nachbarlichen Abwehranspruchs), in die Lage zu versetzten, seiner Pflicht zur substantiierten Darlegung der Belästigung nachkommen zu können. Aber auch für die u.U. einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende außergerichtliche Streitschlichtung ist das Lärmprotokoll von enormer Bedeutung.

Angesichts der Pflicht zur substantiierten Darlegung reicht die pauschale Behauptung, durch seinen Nachbarn häufig durch laute Musik, Hundegebell o. ä. gestört zu werden nicht aus. Es muss vielmehr genau beschrieben sein, zu welchen Zeiten mit welcher Dauer und Intensität der - genauer zu bezeichnende - Lärm aufgetreten ist.

Da Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB die (berechtigte) Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen ist, muss das Lärmprotokoll über einen gewissen Zeitraum geführt werden, so dass ersichtlich ist, dass die Störung wiederkehrender Natur ist.

Da der Beeinträchtigte jedoch nicht nur die Darlegungs-, sondern auch die Beweislast trifft, muss das Lärmprotokoll durch bestätigende Aussagen Dritter, also durch die Heranziehung von Zeugen gestützt werden. Eine Aufzeichnung der Geräusche auf einem Tonbandgerät oder elektronischem Datenträger ist - angesichts der leichten Manipulierbarkeit solcher Aufnahmen - als Beweismittel nicht geeignet.
Hinweis:

Als Zeugen kommen auch Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und sonstige Verwandte in Betracht. Jedoch ist zu bedenken, dass Zeugenaussagen von nahestehenden Personen, insbesondere Angehörigen, ein geringeres Gewicht zukommt, weshalb besser andere Personen (am besten andere Nachbarn) die Störungen bezeugen können.
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Beitragvon jutta » Mo 14 Jul, 2008 09:36

quelle? der text klingt nicht, als haettest du ihn selbst verfasst.

zur rechtsanwendung/durchsetzung: wenn du nur willst, dass der laerm aufhoert, reicht ein anruf bei der polizei und die ueberzeugt sich selbst, ob es laut ist. zivilrechtsweg ist nur fuer schadenersatz und unterlassungsansprueche noetig. dazu musst du aber zunaechst einen schaden haben.
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Beitragvon goso » Mo 14 Jul, 2008 10:10

Und eine Rechtsschutzversicherung, die den Spass finanziert, denn der Zivilrechtsweg ist langwierig und damit teuer.
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Beitragvon Earny » Mo 14 Jul, 2008 13:04

erst mal dem lärmenden sagen dass er mit dem lärm aufhören soll.

wenns nix nützt schriftlich..

dann erst weitere Maßnahmen...
mit freundlichen Grüßen

Earny

Wenn ich all jene Nahrungsmittel nicht essen würde, vor welchen auf Gesundheitsseiten gewarnt wird, würde ich verhungern!
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