Hab ein schreiben von der RTL nach einer Beschwerde bekommen.
Siehe unten, für alle zur Info
Sehr geehrter Herr H
leider kann die RTR-GmbH in dieser sehr unbefriedigenden und verworrenen
Angelegenheit keine konkrete Empfehlung abgeben, da uns die Ursache des
Rechtstreits zwischen den beiden Unternehmen nicht bekannt ist. Anhand des
Firmenbuchauszugs ist es tatsächlich so, dass noch vor der Konkurseröffnung
der xpirio Telekomunikation & Service GmbH der Teilbetrieb "VoIP" an die
1012-Festnetz-Service-GmbH verkauft wurde. Nach Rücksprache mit dem
Masseverwalter wurde nach der Konkurseröffnung der Unternehmensbereich für
Internetzugangsdienste und der Markenname an die Teletrend Service GmbH
verkauft.
Grundsätzlich hat sich für VoIP-Kunden der (ehemaligen) xpirio, die von
1012 übernommen wurden, nichts verändert, da es bei dem Verkauf des
Teilbetriebs "VoIP" zu einer Teilgesamtrechtsnachfolge gekommen ist. D.h.
die Verträge laufen zu den bisherigen Bedingungen und zu den AGB der
(früheren) xpirio unverändert weiter. Jedwede Änderung der AGB oder die
Anwendung anderer AGB (zB jeder der 1012) kann - ohne Zustimmung des Kunden
- nur nach § 25 Abs 3 TKG 2003 erfolgen. Hierzu wäre aber eine
entsprechende Anzeige bei der RTR-GmbH zwei Monate vor der Änderung, eine
Information der Kunden, die der Mitteilungsverordnung entspricht, und die
Einräumung des außerordentlichen Kündigungsrechts erforderlich. Da keine
derartige Anzeige erfolgt ist, gehen wir davon aus, dass sowohl die
Verträge die von 1012 als auch Teletrend übernommen wurden, weiterhin
unverändert weiterlaufen.
Die 1012-Festnetz-Service-GmbH hat nun sowohl uns als auch den Kunden
gegenüber vorgebracht, eine einstweilige Verfügung erlangt zu haben, die
den uneingeschränkten Weiterbetrieb jener IP Adressen anordnet, die wohl
für die VoIP Zugänge der (nun) 1012 genutzt wurden. Da uns diese
einstweilige Verfügung jedoch nicht vorliegt, können wir über die
Richtigkeit dieser Tatsache keine Aussage treffen.
Wie bereits erwähnt, sind in vertragsrechtlicher Hinsicht nach wie vor die
AGB der (alten) xpirio maßgeblich. Diese enthalten in der uns
letztangezeigten Version (
https://www.rtr.at/index.php?id=29024&L=0)
folgenden Passus:
"Für den Kunden ist das Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den
Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen
Punkt trotz Aufforderung über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen von
„xpirio“ nicht eingehalten wird. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist
ausgeschlossen, falls dieser Mangel auf eine Unterversorgung des Standortes
des Anschlusses zurückzuführen ist und der Kunde diesen Mangel bei
Vertragsabschluss kannte oder kennen musste oder die Kündigung nach
Behebung des Mangels erfolgt."
Da sämtliche Leistungsverpflichtungen auch nach Vertragsübernahme weiterhin
bestehen, könnte - sollte es tatsächlich zu einer Abschaltung kommen, die
zur Nichtverfügbarkeit des VoIP Dienstes führt - ein außerordentliches
Kündigungsrecht bestehen.
Hinsichtlich der mangelnden Anzeigen der Teletrend zur Allgemeingenehmigung
danken wir für Ihren Hinweis, wir gehen dieser Angelegenheit bereits nach.
Weitere Informationen, insbesondere die tatsächliche Faktenlage hinter dem
nunmehrigen Konflikt bzw. bereits anhängigen Rechtsstreit, sind uns nicht
bekannt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir in diesen Konflikt nicht
eingreifen können, solange nicht telekommunikationsspezifische
Rechtsverletzungen vorliegen.
Gerne können Sie dieses E-Mail in diesem Fall auch im xDSL.at Forum posten,
wir ersuchen aber diesfalls um unveränderte und ungekürzte Wiedergabe.
Wir bedauern, in diesem Fall keine weitere Unterstützung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr RTR-Team
--
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
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